Ortsumgehung von Prutdorf genehmigt!
Große Erleichterung für die Anwohner und jene, die zwischen Prien und Frasdorf häufiger mit dem Auto unterwegs sind: Die Regierung von Oberbayern hat den Plan für den Ausbau der Staatsstraße zwischen Wildenwart und Bachham genehmigt, was auch die Errichtung einer Ortsumgehung von Prutdorf einschließt. Ziel der geplanten Maßnahme ist es, eine verkehrssichere und leistungsfähige Straßenverbindung zu schaffen. Außerdem soll das Ortsgebiet Prutdorf insbesondere vom Schwerverkehr und den damit verbundenen Lärm- und Schadstoffemissionen entlastet und die Verkehrssicherheit im Ortsbereich erhöht werden.
Die geplante Baumaßnahme erstreckt sich über eine Gesamtlänge von knapp 2,2 Kilometern. Sie umfasst im ersten Schritt den Neubau der Ortsumfahrung von Prutdorf, im Anschluss daran erfolgt in einem zweiten Bauabschnitt der Ausbau der Staatsstraße 2093 zwischen Prutdorf und Bachham. Im Trassenverlauf weicht die Staatsstraße ab der Kreisverkehrsanlage bei Wildenwart von der bestehenden Trasse ab und orientiert sich am Landschaftsschutzgebiet und umfährt Prutdorf komplett im Osten. Zwischen dem Ortsende von Prutdorf und dem Weiler Gaishacken erfolgt die Straßenführung dann wieder auf der bisherigen Trasse. Im Planfeststellungverfahren hat die Regierung von Oberbayern die Stellungnahmen von 15 Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und privaten Einwendern geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Naturschutzmaßnahmen sowie waldfachliche Kompensationsmaßnahmen werden auf einer Fläche von ungefähr 1,1 ha durchgeführt.
Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d.h. er umfasst und ersetzt grundsätzlich alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Einzelgenehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben. Das umfangreiche Verwaltungsverfahren wird so für den Antragsteller und die Beteiligten einfacher und transparenter. Ein Planfeststellungsbeschluss wird als Verwaltungsakt nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig, soweit keine Klagen erhoben wurden. Er liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger ortsüblicher öffentlicher Bekanntmachung im Markt Prien am Chiemsee und in der Gemeinde Frasdorf für zwei Wochen zur Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss ist zudem in Kürze auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar.