Die Polizei gibt Hinweise zum richtigen Verhalten bei einem Wildunfall

In der Zeit von Mitte Juli bis Mitte August ist die Paarungszeit der Rehe. In diesen Tagen sind die Rehe sehr aktiv und somit ist nicht nur nachts sondern auch tagsüber mit Wildwechsel zu rechnen. So kommt es in dieser Zeit vermehrt zu Wildunfällen.

Allein in der vergangen Nacht gab es im Dienstbereich der Polizeiinspektion Wasserburg drei Unfälle mit Rehen. Allerdings fuhren bei zweien der Unfälle  die Fahrzeugführer, ohne sich zu melden, einfach weiter und ließen das Reh verletzt zurück.  Andere Verkehrsteilnehmer fanden dann die Tiere und verständigten die Polizei. In beiden Fällen mussten die Tiere große Qualen erleiden. Ein Reh lebte bei Eintreffen der Polizei noch und musste dann von ihrem Leiden erlöst werden.

Ein Fahrzeugführer, der ein Reh durch An- oder Überfahren verletzt oder getötet hat, muss dies unverzüglich beim Revierinhaber oder der nächsten Polizeidienststelle anzeigen. Sonst begeht er eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Jagdgesetz und riskiert ein empfindliches Bußgeld.

Das richtige Verhalten bei einem Wildunfall ist, diesen noch an der Unfallörtlichkeit bei der Polizei zu melden. Es ist auch zulässig, den Notruf 110 zu wählen. Dabei soll man am Telefon den Zustand des Rehes und die Örtlichkeit möglichst genau schildern. Ist das Reh nach dem Zusammenstoß auf der Fahrbahn verblieben, muss dieses entweder geborgen werden oder zumindest die Unfallstelle abgesichert werden. In diesen Fällen soll man bis zum Eintreffen der Polizei oder des Revierinhabers vor Ort warten.